Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MBM Skyline
Stand: 01.05.2025
Anbieter: MBM Skyline (im Folgenden „Anbieter“) Webseite: mbm-skyline.com
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Hardware, die Erstellung und Überlassung von Software sowie die Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Beratung, Installation, Wartung), die ein Kunde mit dem Anbieter abschließt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. a) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). b) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Gegenstand des Vertrages können je nach Vereinbarung der Verkauf von Hardware, die Erstellung oder Lizenzierung von Software und/oder die Erbringung von EDV-Dienstleistungen sein. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).
(3) Der Kunde gibt durch eine Anfrage oder Bestellung (z. B. per E-Mail, Kontaktformular oder telefonisch) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung bzw. die Lieferung der Ware.
§ 3 Leistungsumfang: Hardware, Software, Dienstleistungen
(A) Verkauf von Hardware
(1) Der Anbieter verkauft Hardware-Komponenten gemäß der Spezifikation im Angebot.
(2) Die Preise für Hardware sind Tagespreise und können sich je nach Marktlage ändern. Maßgeblich ist der im verbindlichen Angebot des Anbieters genannte Preis bzw am Tag der Bestellung geltenden Kurse. Der Käufer wird über die Tagespreise informiert.
(B) Überlassung und Erstellung von Software
(1) Bei Standardsoftware erwirbt der Kunde ein Nutzungsrecht gemäß den jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers.
(2) Bei individuell erstellter Software (Individualsoftware) räumt der Anbieter dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software für den vertraglich vereinbarten Zweck ein. Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Vermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet. Der Quellcode ist nicht Teil des Leistungsumfangs, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(C) Dienstleistungen
(1) Dienstleistungen (z. B. Beratung, Analyse, Installation, Wartung) werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Sofern nicht ausdrücklich als Werkvertrag vereinbart, schuldet der Anbieter bei Dienstleistungen keinen bestimmten Erfolg, sondern nur die sorgfältige Ausführung der Tätigkeit.
(2) Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich als "verbindlich" bestätigt wurden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im individuellen Angebot des Anbieters ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern der Kunde Verbraucher ist. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise ausgewiesen werden.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, bei Neukunden oder bei Aufträgen mit hohem Materialwert eine Vorauszahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Dies wird im Angebot entsprechend ausgewiesen.
(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Zugänge (z. B. zu Systemen) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die daraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
§ 6 Lieferung und Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Anbieters (Eigentumsvorbehalt).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. bei einer Pfändung) hat der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 7 Gewährleistung (Mängelhaftung)
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt: a) Der Kunde hat die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei Versäumnis der Frist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. b) Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). c) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Lieferung bzw. Abnahme.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre.
§ 9 Streitbeilegung und Schlichtung
(1) Vorrang der gütlichen Einigung: Bei Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien, zunächst zu versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Partei, die ein Problem geltend macht, wird die andere Partei schriftlich (E-Mail ist ausreichend) unter Darlegung des Sachverhalts und ihres Standpunkts informieren und eine Lösung vorschlagen. Die andere Partei hat innerhalb von 14 Tagen Stellung zu nehmen.
(2) Verpflichtendes Schlichtungsverfahren: Scheitert der Versuch einer gütlichen Einigung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der ersten Mitteilung, verpflichten sich die Parteien, vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Die Wahl des Schlichters (z. B. ein von der IHK benannter Mediator oder ein anderer zertifizierter Mediator) erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte, sofern keine andere Einigung getroffen wird.
(3) Gerichtliches Verfahren: Erst nach dem nachweislich gescheiterten Schlichtungsverfahren ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet. Das Recht, ein einstweiliges Verfügungsverfahren einzuleiten, bleibt von dieser Klausel unberührt.
(4) Information zur EU-Online-Streitbeilegung (für Verbraucher): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter finden. Der Anbieter ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.